So lange Sie pflegebedürftig sind und zu Hause gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Nach dem wir den Antrag auf Kostenübernahme bei der entsprechenden Pflegekasse gestellt haben, erhalten wir in der Regel eine Genehmigung, die zum Teil für mehrere Jahre oder sogar auf unbestimmte Zeit gilt. Bei befristeten Genehmigungen informieren wir Sie rechtzeitig vor Ablauf der Frist. Sollten Sie Ihren Pflegegrad verlieren oder in eine stationäre Einrichtung verlegt werden, erlischt der Anspruch auf diese Leistung. Bitte teilen Sie uns dies umgehend mit.
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