Ja, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, steht den Versicherten gemäß §78 Abs. 1 in Kombination mit §40 Abs. 2 SGB XI ein gesetzlicher Anspruch auf Erstattung für Pflegehilfsmittel, die für den Verbrauch bestimmt sind, in Höhe von bis zu 42 Euro pro Monat zu.
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