Ja, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, steht den Versicherten gemäß §78 Abs. 1 in Kombination mit §40 Abs. 2 SGB XI ein gesetzlicher Anspruch auf Erstattung für Pflegehilfsmittel, die für den Verbrauch bestimmt sind, in Höhe von bis zu 42 Euro pro Monat zu.
Für andere technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten gilt eine andere Regelung und es ist in der Regel eine ärztliche Verordnung notwendig
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren