Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Geändert am Fr, 21 Nov um 11:26 VORMITTAGS

Ja, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, steht den Versicherten gemäß §78 Abs. 1 in Kombination mit §40 Abs. 2 SGB XI ein gesetzlicher Anspruch auf Erstattung für Pflegehilfsmittel, die für den Verbrauch bestimmt sind, in Höhe von bis zu 42 Euro pro Monat zu.

Für andere technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten gilt eine andere Regelung und es ist in der Regel eine ärztliche Verordnung notwendig

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