Also zusammenfassend, wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen:
Da es sich um eine Unterstützung für Pflegebedürftige handelt, ist die Voraussetzung das Sie einen Pflegegrad haben und zu Hause gepflegt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Produkte für sich selbst beantragen oder Ihre bevollmächtigte Pflegeperson die Pflegemittelbox für Sie beantragt. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel und brauchen auch kein Rezept.
Sie haben einen Pflegegrad (1-5).
Sie wohnen zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen.
Sie werden (ganz oder teilweise) von einer Privatperson gepflegt. Das kann beispielsweise ein Familienmitglied, ein Nachbar oder ein Bekannter sein
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