Ja, ab Pflegegrad 1 gehören die wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen zum Anspruch des Pflegebedürftigen und werden in den meisten Fällen von Ihrer Pflegekasse erstattet. Jährlich können Sie abhängig von der Kasse 3-4 Bettschutzeinlagen erhalten, für die jedes Jahr eine erneute Beantragung erforderlich ist. Es besteht eine gesetzliche Zuzahlung, die von der pflegemittelbox übernommen wird. Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen, können gewaschen und dadurch mehrfach verwendet werden.
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