Hier reicht eine kurze telefonische Kündigung bei Ihrem alten Anbieter aus. Sie sollten darüber hinaus eine schriftliche Kündigungsbestätigung einfordern. Diese sollten Sie uns und/oder auch Ihrer Krankenkasse zukommen lassen. So wird sichergestellt, dass unser Antrag auf Kostenübernahme nicht abgelehnt wird, weil Ihre Krankenkasse nicht informiert ist, dass Sie Ihrem alten Leistungserbringer gekündigt haben.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren